WEG-Recht

„Herr der eigenen vier Wände“ zu sein, bringt nicht nur Rechte mit sich, sondern auch Pflichten. Eine Eigentümergemeinschaft möchte bauliche Veränderungen am Objekt vornehmen, der Verwalter eine ordnungsgemäße Versammlung durchführen und Beschlüsse vorbereiten.

Dies alles bringt rechtliche Fragen mit sich. Herr Rechtsanwalt Kallenberg berät und vertritt Sie daher gerne zu Fragen des Wohnungseigentümerrechts u.a. zu den Themen

• Begründung von Wohnungseigentum

• Abgrenzung Sonder- und Gemeinschaftseigentum

• Sondernutzungsrechte

• Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (Zahlung von Hausgeld, Instandhaltungsrücklagen etc:)

• Modernisierung und Instandsetzung

• Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

• Rechte und Pflichten sowie Haftungsrisiken des Verwalters

• Rechte und Pflichten des Verwaltungsbeirats

• die vermietete Eigentumswohnung

• wohnungsgerichtliche Verfahren

 

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