Familienrecht

Rechtsanwältin Lubig und Rechtsanwalt Noack bearbeiten als Fachanwälte für Familienrecht in unserer Partnerschaft den Bereich des Familienrechts. Beide Rechtsanwälte sind zudem als Mediatoren tätig.

Die Beratung und Bearbeitung von Mandaten im Familienrecht steht in vielen Fällen vor der Herausforderung, einen Ausgleich zwischen dem rechtlichen Ziel und den Nebenwirkungen einer außergerichtlichen/gerichtlichen Auseinandersetzung zu finden. Da im Familienrecht häufig dauerhafte Beziehungen betroffen sind (zum Beispiel die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern), ist es hier besonders wichtig die rechtlichen Interessen mit tiefgehendem Sachverstand und sprachlicher Genauigkeit zu vertreten. Häufig bedarf es in Bezug auf das Vorgehen strategischer Entscheidungen, die auch die Psychologie des familienrechtlichen Verhältnisses berücksichtigen.

Das Familienrecht umfasst folgende Rechtsgebiete:Sorgerecht (Regelung der Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit dem Recht/ der Pflicht zur elterlichen Sorge)

  • Umgangsrecht (Regelung des Kontaktes des Kindes/ der Kinder zu dem Elternteil, bei dem die Kinder nicht wohnen)
  • Ehescheidung/Aufhebung einer Partnerschaft (Durchführung und Beratung bei der Ehescheidung/Aufhebung einer Partnerschaft und der dafür notwendigen vorbereitenden Schritte)
  • Unterhalt (Klärung von Unterhaltsansprüchen im Zusammenhang mit Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt und Elternunterhalt, Abänderung von bestehenden Unterhaltstiteln)
  • Güterrecht und Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Regelungen bzgl. der Ehewohnung und des Hausrates
  • Gewaltschutzverfahren
  • Vermögensrecht im Zusammenhang mit Ehen, Partnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Familienrechtliche Fragenstellungen bedürfen überdies in der Regel der Berücksichtigung von steuerlichen, sozialrechtlichen oder ausländerrechtlichen Bezügen.

 

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Noack · Lubig · Mors
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