Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfaßt u.a. die Schwerpunkte Unfallregulierung, das Fahrerlaubnisrecht sowie Fragen des Autokaufs / Autoverkaufs.

• Unfallregulierung

Verkehrsunfälle sind häufig auf eine Verletzung der Vorfahrt, eine Mißachtung der Lichtzeichen einer Ampelanlage, die Mißachtung des Sicherheitsabstandes, die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit, Parkplatzschäden beim Ein- und Ausparken, Unachtsamkeit beim Fahrspurwechsel, dem Abbiegen, dem Wenden und Rückwärtsfahren zurückzuführen. Geschädigte sind dabei Fußgänger, Fahrradfahrer, Motorradfahrer sowie  Pkw- und Lkw-Fahrer.

Die Durchsetzung der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche erfolgt regelmäßig unter Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte gegenüber dem Unfallverursacher und seiner Haftpflichtversicherung. Ebenso erfolgt im Rahmen der Mandatsbearbeitung die Vertretung gegenüber der Polizei und der Bußgeldbehörde.

Die Regulierung umfasst u.a.:

– die Erstattung von Reparaturkosten / des Wiederbeschaffungswertes,

– die Erstattung von Sachverständigenkosten,

– die Erstattung von Auslagen,

– die Erstattung einer Nutzungsausfallentschädigung oder von Mietwagenkosten.

Bei erlittenen Verletzungen besteht ein Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes.

Aufgrund der Vielfalt der Ansprüche und der dabei zu klärenden Rechtsfragen empfehlen wir, dass die Schadensregulierung grundsätzlich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgt. Durch den Rechtsanwalt werden alle Schadenspositionen in angemessener Höhe und gegebenenfalls unter Berücksichtigung einer adäquaten Verschuldensquote zu Ihren Gunsten geltend gemacht und gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt.
 

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