Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung tritt am 9. November 2021 in Kraft!

08.11.2021

von André Mors

Fachbereich: Verkehrsrecht

Mit Wirkung vom 9. November 2021 wird der Bußgeldkatalog geändert. Bußgelder u.a. bei Park- und Halteverstößen, Geschwindigkeitsverstößen und der unerlaubten Nutzung einer Rettungsgasse werden deutlich erhöht.

Mit dem Inkrafttreten der Änderungen im Bußgeldkatalog werden u.a. die Park- und Halteverstöße, Geschwindigkeitsverstöße, die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse, Verstöße bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw. Aussteigen mit erheblichen Geldbußen geahndet.

Geahndet werden insbesondere auch Verstöße von rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen über 3,5 t. Diese dürfen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen.

Für den Fall, dass Ihnen ein entsprechender Verkehrsverstoß vorgeworfen wird, sollten Sie zur Vermeidung von Nachteilen hier anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie, dass insbesondere bei Bußgeldbescheiden besondere Fristen zur Einlegung eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid bestehen!

 

 

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