STAU = RETTUNGSGASSE!

19.07.2017

von André Mors

Fachbereich: Verkehrsrecht

Die Rettungsgasse kann Leben retten!

Eine Rettungsgasse kann Leben retten!

Zu Beginn der Sommerferien 2017 in Berlin und Brandenburg an dieser Stelle die dringende Bitte, bilden Sie bitte rechtzeitig und richtig eine Rettungsgasse, wenn sich der Verkehr staut!

Im § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es hierzu:

„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Bitte helfen Sie mit, unterstützen Sie die Rettungskräfte bei Unfällen und Notlagen durch eine richtig gebildete Rettungsgasse. Wie eine Rettungsgasse richtig gebildet wird, sehen Sie <link www.youtube.com/watch - external-link-new-window "Opens external link in new window">hier!</link>

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