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Vertragsrecht

Innerhalb des Vertragsrechts / allgemeinen Zivilrechts betreuen wir Sie aufgrund langjähriger Erfahrung bei der Gestaltung von Verträgen und Geltendmachung Ihrer Rechte aus geschlossenen Verträgen. In der Regel ist hier eine frühe anwaltliche Beratung und Beteiligung sinnvoll, weil auf diese Weise die Konsequenzen und Risiken eines Vertragsschlusses bzw. einer konkreten Vertragsgestaltung erkannt und herausgearbeitet werden können.

Ein weiterer Zweig des allgemeinen Zivilrechts ist das Schadensrecht. Bei Streitigkeiten über die Regulierung eines Schadens stehen wir Ihnen zur Verfügung. Da wir sowohl Schädiger als auch Geschädigte vertreten, sind uns die zu erwartenden Argumente der Gegenseite vertraut und wir können unsere Strategie darauf einstellen. Dabei kontrollieren wir softwaregestützt, dass es nicht zu einer Interessenkollision kommt.

Wir vertreten Sie unter anderem in folgenden Bereichen.

  • Vertragsgestaltung
  • Vertragskündigung
  • Vertragsverhandlungen (z.B. Kaufvertrag, Kreditvertrag, Verbraucherdarlehensvertrag, Telefonvertrag)
  • Geltendmachung und Abwehr von Forderungen (insbesondere auch Schadenersatz)
  • Abwehr bzw. Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen (Nachbarrecht, Urheberrecht, Schadensrecht)
  • Ansprüche im Zusammenhang mit Grundstücken
  • Beratung bei Grundstücks- / Wohnungseigentumskaufverträgen

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RA André Mors
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