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Verkehrsrecht

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls stehen Ihnen verschiedene Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu.

Die Regulierung umfasst u.a.:

1. die Erstattung von Reparaturkosten / des Wiederbeschaffungswertes,

2. die Erstattung von Sachverständigenkosten,

3. die Erstattung von Auslagen,

4. die Erstattung einer Nutzungsausfallentschädigung oder von Mietwagenkosten.

Bei erlittenen Verletzungen besteht ein Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes.

Aufgrund der Vielfalt der Ansprüche empfehlen wir, dass die Schadensregulierung grundsätzlich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgt. Durch den Rechtsanwalt werden alle Schadenspositionen in angemessener Höhe und gegebenenfalls unter Berücksichtigung einer adäquaten Verschuldensquote zu Ihren Gunsten geltend gemacht und durchgesetzt.

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