Rechtsanwalt André Mors bearbeitet als Fachanwalt für Strafrecht schwerpunktmäßig die strafrechlichen Mandate. Dies umfaßt die Verteidigung von Beschuldigten / Betroffenen in Straf- und Bußgeldverfahren sowie auch die Vertretung Geschädigter von Straftaten im Rahmen der Nebenklage und im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens.
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Mors Spezialist in verkehrsrechtlichen Fragen. Hier übernimmt er die Regulierung von Verkehrsunfällen, befaßt sich mit der Durchsetzung von Schadens- und Schmerzensgeldansprüchen und bearbeitet Führerscheinangelegenheiten.
Ein weiterer Schwerpunkt besteht im Bereich des Arzthaftungsrechtes und des Arztstrafrechtes.
Rechtsanwalt Mors ist u.a. Mitglied im Berliner Anwaltsverein sowie in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V..