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Mietrecht

Im Mietrecht vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter in den Bereichen des Wohnungsmietrechts und Gewerbemietrechts. Dies ermöglicht es uns, jeweils die Argumente der anderen Seite und deren Strategien vorauszusehen und die eigene Vorgehensweise darauf abzustimmen. Bei jeder Mandatsübernahme stellen wir computergestützt sicher, dass eine Interessenkollision nicht vorliegt.

Rechtsanwalt Kallenberg und Rechtsanwältin Immelmann betreuen Sie umfassend und aufgrund langjähriger Erfahrung in allen Bereichen des Mietrechts.

Unter anderem vertreten wir Sie in folgenden Angelegenheiten:

  • Kündigung einer Wohnung/ Kündigung der Gewerberäume
  • Mieterhöhungen
  • Betriebskostenabrechnungen
  • bei der Vertragsgestaltung und dem Vertragsabschluss, insbesondere bei Abschluss von Mietverträgen
  • Entwurf und Überprüfung von einseitigen Erklärungen wie z.B. einer Mieterhöhungserklärung, Kündigungserklärung, Eigenbedarfskündigung, Teilkündigung etc.
  • Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen
  • Übergabe der Wohnung / Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses
  • Minderungsansprüchen und Mietminderungen
  • Abmahnungen im Vermieter-Mieter-Verhältnis
  • Umstellung von Sozialmieten auf eine Kostenmiete
  • Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis

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RA André Mors
RA Klaus Kallenberg