Im Mietrecht vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter in den Bereichen des Wohnungsmietrechts und Gewerbemietrechts. Dies ermöglicht es uns, jeweils die Argumente der anderen Seite und deren Strategien vorauszusehen und die eigene Vorgehensweise darauf abzustimmen. Bei jeder Mandatsübernahme stellen wir computergestützt sicher, dass eine Interessenkollision nicht vorliegt.
Rechtsanwalt Kallenberg und Rechtsanwältin Immelmann betreuen Sie umfassend und aufgrund langjähriger Erfahrung in allen Bereichen des Mietrechts.
Unter anderem vertreten wir Sie in folgenden Angelegenheiten:
Kündigung einer Wohnung/ Kündigung der Gewerberäume
Mieterhöhungen
Betriebskostenabrechnungen
bei der Vertragsgestaltung und dem Vertragsabschluss, insbesondere bei Abschluss von Mietverträgen
Entwurf und Überprüfung von einseitigen Erklärungen wie z.B. einer Mieterhöhungserklärung, Kündigungserklärung, Eigenbedarfskündigung, Teilkündigung etc.
Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen
Übergabe der Wohnung / Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses
Minderungsansprüchen und Mietminderungen
Abmahnungen im Vermieter-Mieter-Verhältnis
Umstellung von Sozialmieten auf eine Kostenmiete
Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis