Das Asyl- und Ausländerrecht wird in unserer Kanzlei von Rechtsanwältin Eichler und Rechtsanwalt Noack bearbeitet.
Das Ausländerrecht umfasst folgende Themen:
·Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis / Duldung ·Erwerb einer Niederlassungserlaubnis ·Arbeitserlaubnis bzw. Genehmigung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ·Familiennachzug (d.h. Kindernachzug und Ehegattennachzug) ·Vertretung im Zusammenhang mit Ausweisung und Abschiebung
Im Asylrecht vertreten wir Sie im Asylverfahren und vertreten dort Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Im außergerichtlichen Verfahren beinhaltet dies die Vertretung bei der Asylantragstellung, bei der Anhörung und die Vertretung gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Wir führen für Sie das Klageverfahren mit ggf. erforderlichen Eilverfahren durch.
Das Ausländer- und Asylrecht ist maßgeblich durch die Rechtsprechung der Gerichte zu den einzelnen Rechtsfragen geprägt. Wir halten uns jeweils auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung. Überdies ist die erfolgreiche Mandatsbearbeitung auch immer damit verbunden, ggf. vorhandene Spielräume zu nutzen und auch alternative Wege der Erreichung des angestrebten Ziels zu erörtern.